Unverheiratete Paare/ Konkubinat

Schutz für Sie & Ihre Liebsten. Eliteschutz für Ihr Konkubinat

Ein unverheiratetes Paar sollte einige wichtige Vorkehrungen treffen, damit es keine bösen Überraschungen gibt. 

Konkubinat
Finanzen

Alle Konkubinat-Finanz-Fragen auf einer Checkliste

Gesundheit

Medizinische Auskunft, Besuchsrecht und Verfügung

Vorsorge

Immobilie, Vorsorge, AHV und Testament

In einem Konkubinat zu leben, hat viele Vorteile.

Doch es sei Vorsicht geboten. Nebst den vielen Vorteilen lauern auch Gefahren. Die gegenseitigen Schutzbestimmungen aus dem Eherecht fehlen.
Doch die Frage ist, wie sind Sie vorbereitet?
Prüfen Sie Ihre Situation.

Genau da kommen wir zum Zug. Ihr Z-Elite Berater steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Bei Z-Elite kommen auch Konkubinate im Genuss von Familienrabatten.

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Betreute Policen

Ein Policen-Check ist in jeder Lebenslage sinnvoll

Bis zu CHF 2'000 Prämien-Ersparnis auch für unverheiratete

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Kontaktformular ausfüllen, optimieren und geniessen. So einfach geht das bei uns.

In 3 Schritten zum Prämien-Ersparnis

1. Anmelden

Füllen Sie das Kontaktformular vollständig aus. Falls Ihnen die Policen zur Verfügung stehen, laden Sie diese hoch.

2. Optimieren

Der Ihnen zugeteilte Berater aus der Region bespricht mit Ihnen die weiteren Schritte. Gemäss Ihren Wünschen und Bedürfnissen schlägt er Ihnen Optimierungsmassnahmen vor.

3. Geniessen

Nach hinten lehnen und die Sorglosigkeit geniessen. Der Ihnen zugeteilte Berater steht Ihnen bei allen Fragen ich Sachen Versicherung und Vorsorge zur beratend zur Seite.

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Fragen & Antworten

Hausrat und Haftpflicht, Rechtsschutzversicherung

Gemeinsame Police ergibt Sinn, den es ist günstiger als zwei einzelne Policen.

Gemeinsamer Hauskauf/ Wohneigentum

Wenn Sie gemeinsam ein Haus kaufen, ist es wichtig, dass Sie sich für Miteigentum entscheiden. Auf diese Weise sind beide Partner rechtlich für die Schulden und die Instandhaltung der Immobilie verantwortlich. Wenn Sie später getrennte Pläne oder verschiedene Eigentumswohnungen haben möchten, sollten Sie sich vergewissern, dass alles ordnungsgemäss ausgehandelt wurde, bevor Sie die Papiere unterschreiben!

Gemeinsame Kinder und Stiefkinder

Die Geburt des gemeinsamen Kindes markiert einen Wendepunkt für rechtliche Eltern in Lebensgemeinschaften. Damit beide Eltern ein gemeinsames Sorgerecht ausüben können, müssen Sie beim Zivilstandesamt eine schriftliche Erklärung abgeben. Stiefkinder können unter diversen Voraussetzungen adoptiert werden. Die Kinder erhalten den Familiennamen der Mutter, wünschen Sie den Familiennamen des Vaters, so kann der beantragt werden.

Informationen bei Krankheit und medizinische Versorgung

Manchmal befinden sich Menschen im Krankenhaus und können keine Auskunft über sich selbst geben. Als Konkubinatspartner/in haben Sie nur Recht auf Einsicht in die Krankenakte, wenn Ihr/e Lebensgefährte/in über eine Vollmacht verfügt. Auch die Art und Weise, wie Angehörige oder Partner vertrauliche Informationen von Ärzten erhalten können, ist kantonal unterschiedlich geregelt: In einigen Kantonen gelten Einschränkungen, in anderen ist die Herausgabe persönlicher Daten völlig unproblematisch!

AHV und Pensionskasse

Das Gesetz regelt die AHV von Partnern individuell. Wenn jedoch zwei Personen als Paar zusammenleben, ohne miteinander verheiratet zu sein, kann es keine Obergrenze (Kürzung) für die Höhe der Altersrente geben, die sie erhalten könnten. Ein gemeinsames Leistungspaket ermöglicht bis zu 56 800 Schweizer Franken pro Person, das bedeutet, dass Sie, wenn Sie Glück haben, nicht nur Ihre vollen 42 660 FR erhalten, sondern auch noch 20 % mehr. Das heisst, bis etwas passiert wie Trennung oder Tod!

Testament und Erbrecht

Wenn ein Partner einer Lebensgemeinschaft stirbt, kann der andere Überlebende nur erben, wenn es ein Testament gibt. In diesem Fall müssen sie von ihren Angehörigen mit bestimmten Erbanteilen und Vermögenswerten begünstigt werden, die für Kinder oder Eltern der verstorbenen Person, die zum Zeitpunkt ihres Todes keinen Ehepartner hatte, nicht gemindert werden. Diese Regeln gelten jedoch nicht, wenn zwei Menschen als Partner zusammenleben, ohne dass vorher ein formaler Plan aufgestellt wurde – stattdessen hängt es davon ab, in welchem Kanton Sie sich befinden.

Konkubinatsvertrag

Verträge sind nicht die weltweit romantischste Sache, aber sie können das Leben vereinfachen. Ein Vertrag über das Zusammenleben regelt mehrere dieser Aspekte und hilft, Streitigkeiten zu vermeiden, falls sich Ihre Wege später trennen. Deshalb ist es wichtig, dass beide Partner einen solchen Vertrag unterzeichnen, bevor etwas in Bezug auf ihren Beziehungsstatus oder ihre Lebenssituation passiert!

Ein Konkubinatsvertrag sollte folgendes enthalten:
  • Kostenaufteilung
  • Inventarliste
  • Mietvertrag
  • Unterhalt
  • Vermögen/ Schulden

Ich brauche eine Beratung, kontaktieren Sie mich so rasch als möglich