Lebensqualität geht vor. Auswandern und Früh-pensionieren.
Mit dem steigenden Rentenalter steigt auch das Verlangen nach Lebensqualität.
Auswandern
Gut vorbeireiten, böse Überraschungen vermeiden
Früh pensionieren
Alles, was Sie über Früh-Pension wissen müssend
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Fragen & Antworten
Ab wann kann sich frühpensionieren lassen?
Nach geltendem Schweizer Recht ist es möglich, bereits mit 58 oder 60 Jahren eine AHV-Rente zu beziehen. Männer können in dieser Altersgruppe sofort nach ihrer beitragspflichtigen Beschäftigung in Rente gehen, während Frauen warten müssen, bis sie je nach Geschlecht das traditionelle Rentenalter von 63 bis 64 Jahren erreicht haben. Mit der jüngsten Reform, dem «Gesetz über die Alterssicherung», das im September 2018 von den Stimmbürgern angenommen wurde, wurden die Leistungen für alle Teilnehmer, einschliesslich beider Geschlechter, noch einmal ausgeweitet. Das ermöglicht ihnen eine grössere Flexibilität in Bezug auf den Beginn des Rentenbezugs und mehr Optionen als zuvor.
Was kostet sich frühpensionieren zu lassen?
Vorzeitige Pensionierung ist teuer, und die Pensionskassen kürzen die Renten der Frührentner in der Regel lebenslang um 3 bis 5 Prozent pro Jahr.
Heute führt ein Vorbezug der AHV-Rente um ein Jahr zu einer Rentenkürzung von 6,8 Prozent. Bei einem Vorbezug von zwei Jahren liegt die Kürzung sogar bei 13,6 Prozent.
Die Einkommenslücke zwischen der vorzeitigen und der ordentlichen Pensionierung lässt sich am besten mit privaten Ersparnissen wie Guthaben aus der Säule 3a oder Freizügigkeit-Guthaben überbrücken, die bis zu fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters bezogen werden können.
Muss man die Beiträge weiter bezahlen?
Die AHV-Beitragspflicht endet erst mit dem Erreichen des ordentlichen AHV-Alters.
-Wer sich vorzeitig pensionieren lässt, muss weiterhin AHV-Beiträge bezahlen. Der geschuldete Betrag wird von der Ausgleichskasse berechnet und kann bei Ehepaaren, bei denen beide Ehegatten nicht erwerbstätig sind, bis zu 50'300 Franken betragen.
Für Frührentnerinnen und Frührentner ist es wichtig, sich bei der Geschäftsstelle ihrer Wohngemeinde als nicht Erwerbstätige anzumelden, wenn sie keine Renten mindernden Beitragslücken riskieren wollen
Wer sich etappenweise pensionieren lässt oder nach der Frühpensionierung weiterhin Teilzeit arbeitet, kann bei den AHV-Beiträgen sparen.
Einkaufen in die PK ja oder nein?
Versicherte, die sich bereits für die vollen ordentlichen Leistungen in die Pensionskasse eingekauft haben, können zusätzliche Einkäufe tätigen.
Die zusätzlichen Altersleistungen dürfen die Altersleistungen bei der ordentlichen Pensionierung nicht um mehr als 5 Prozent übersteigen.
Unter bestimmten Umständen können Versicherte diese Leistungsgrenze überschreiten, wenn sie länger als geplant arbeiten
Durch den Aufschub der Pensionierung zahlen sie nicht nur weiter in die Pensionskasse ein, sondern ihr Rentenumwandlungssatz ist auch höher als erwartet.
Teilpensionierung oder Frühpensionierung?
Alle Pensionskassen müssen die Möglichkeit bieten, sich im Rahmen einer Teilpensionierung mit mindestens 63 Jahren pensionieren zu lassen.
Die stufenweise Pensionierung kostet viel weniger als die Frühpensionierung: Ein Mann mit einem Jahreslohn von 120'000 Franken muss beispielsweise mit Rentenkürzungen von rund 160'000 Franken rechnen, wenn er mit 63 in Pension geht. Reduziert er hingegen sein Arbeitspensum auf 50 Prozent, ist die Kürzung nur etwa ein Viertel so hoch
Auch aus steuerlicher Sicht kann sich die Teilpensionierung lohnen, weil man länger in die Säule 3a einzahlen kann.
Was macht das Auswandern so attraktiv?
Gründe für eine Auswanderung nach der Pensionierung sind vielfältig.
Manche Menschen ziehen um, um näher bei ihren Verwandten zu sein, während andere es einfacher finden, in ihrem Zielland einem Hobby nachzugehen.
Die niedrigeren Lebenshaltungskosten sind oft ein Faktor, wobei die EU-Länder im Durchschnitt 60 Prozent billiger sind als andere Orte.
Was erhält der ausgewanderter Pensionär an Gelder?
Schweizer Bürger, die sich im Ausland zur Ruhe setzen, können weiterhin ihre Leistungen aus der AHV oder der privaten Altersvorsorge in Anspruch nehmen. Wenn Sie zum Beispiel in ein anderes europäisches Land ziehen und möchten, dass die Rente Ihres alten Arbeitgebers dorthin überwiesen wird, damit sie bei Bedarf zur Verfügung steht, ist dies mit den Schweizer EL möglich!
Wann sollte mit der Planung begonnen werden?
Es ist nie zu früh, um mit der Planung Ihrer Finanzen zu beginnen. Wenn Sie mit 50 beginnen, erhalten Sie einen Überblick und haben genügend Zeit, um Ihre Finanzen vor dem Ruhestand zu optimieren oder ganz allgemein die richtigen Weichen zu stellen! Wenn der Kauf einer Immobilie im Ausland verlockend klingt, aber mit all den Formalitäten abschreckend wirkt, suchen Sie sich einen Makler schon im voraus.. Es wäre ratsam, sich im Vorfeld über alles Wichtige zu informieren, damit es beim Umzug keine Überraschungen gibt.
Wie sieht das mit den Steuern aus?
Bei einem Umzug ins Ausland gibt es viele Regeln zu beachten, und einige davon mögen kompliziert erscheinen. So sollten Sie zum Beispiel sicherstellen, dass Ihr Schweizer Ruhestandsgeld nicht besteuert wird, da dies zu doppelten Steuerzahlungen führen könnte. Diese können vermieden werden, wenden Sie sich dafür an die Steuerbehörden.